Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Anwendbarkeit der AGB

 

a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Therapeutin und Kunde als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

 

b) Der Behandlungsvertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, wenn der Kunde und die Therapeutin einen ersten Termin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie vereinbaren.

 

c) Die Therapeutin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Therapeutin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

 

 

2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

  

a) Die Therapeutin erbringt Ihre Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier des Kunden anwendet.

 

b) Der Kunde hat das Recht über die Diagnose- und Therapiemethoden frei zu entscheiden, nachdem er von der Therapeutin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht informiert wurde.

Sollte der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch machen, trifft die Therapeutin die Wahl.

 

 

3. Terminvereinbarung

  

a) Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per E-Mail, SMS / Whatsapp oder Telefon von der Therapeutin bestätigt wurden.

 

b) Terminabsagen von Seiten des Tierhalters müssen spätestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Dazu reicht eine formlose schriftliche oder mündliche Nachricht. Bei kurzfristigen Absagen wird der Termin voll in Rechnung gestellt. Nicht abgesagte Termine werden ebenfalls voll berechnet.

 

c) Bei Hausbesuchen kann es auf Grund unvorhersehbarer Beeinträchtigungen (insbesondere Beeinträchtigungen im Straßenverkehr, Wetterlage) zu Verzögerungen kommen. Sofern eine Telefonnummer hinterlassen/überlassen wurde, erfolgt eine unverzügliche Benachrichtigung über die Verzögerung. Kann ein Termin aufgrund einer Verhinderung der Therapeutin nicht wahrgenommen werden, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

 

 

4. Honorar der Therapeutin

 

a) Die Therapeutin hat für Ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Therapeutin und Kunde vereinbart sind, gilt das Honorar, gemäß der gültigen Preisliste. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist somit ausgeschlossen

 

b) Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Kunden in bar an die Therapeutin gegen Quittung oder Rechnung zu bezahlen.

 

c) Vermittelt die Therapeutin Leistungen Dritter, die Sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), ist die Therapeutin berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Kunden in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz b) abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen.

 

d) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Tierheilpraktikern nicht gestattet.

  

Die Anwendung von Kunden mitgebrachten Arzneimitteln durch die Therapeutin ist ausgeschlossen.

 

e) Die Abgabe von frei verkäuflichen Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist der Therapeutin oder mit ihr wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle (Absatz g) können diese Produkte von der Therapeutin in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

 

 

5. Rechnungsstellung 

 

a) Der Kunde erhält nach Abschluss der Behandlung auf Verlangen eine Rechnung.

Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer der Therapeutin, den Namen und die Anschrift des Kunden.

Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.

 

b) Wünscht der Kunde aus Beweis- oder Erstattungsgründen honorarpflichtig eine Ausfertigung der Rechnung, die eine Diagnose oder Therapiespezifizierungen mit Diagnoserückschlüssen enthalten, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrages des Kunden.

 

 

6. Vertraulichkeit der Behandlung

 

a) Die Therapeutin behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird.

 

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die Therapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

 

c) Die Therapeutin führt Aufzeichnungen über Ihre Leistungen. Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Akte nicht zu; er kann diese Akte auch nicht heraus verlangen. Absatz b) bleibt unberührt.

 

d) Sofern der Kunde eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die Therapeutin kosten- und honorarpflichtig aus der Akte. Soweit sich in der Akte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Akte befinden.

 

 

7. Meinungsverschiedenheiten

a) Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

 

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommen.

 

 

Mit Anerkennung dieser AGBs erklären Sie sich einverstanden, dass die Behandlung nach besten Wissen und Gewissen durch die Therapeutin Tanja Hagen erfolgt. Sollte dazu ein Austausch mit dem behandelnden Tierarzt notwendig sein, wird dieser gestattet.

 

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB´s bedürfen der Schriftform.